Voraussetzungen? Das musst du mitbringen
- du brauchst einen mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss, oder
- einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene, zweijährige Berufsausbildung
Was du genau machst? Das sind deine Aufgaben im Beruf
- du behandelst auf ärztliche Verordnung
- du behandelst Menschen aller Altersgruppen, die Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen haben
- du arbeitest selbstständig und eigenverantwortlich
- du erhebst logopädische Befunde und Anamnesen, planst die Behandlung und therapierst Patientinnen und Patienten
- du berätst Patientinnen und Patienten mit Kommunikationsstörungen und ihre Angehörigen
Und nach der Ausbildung? Hier kannst du später arbeiten
- in Krankenhäusern, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, sozialpädiatrischen Zentren
- in Sondereinrichtungen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderung
- in Gesundheitsämtern
- in Praxen für Logopädie
- in ärztlichen Fachpraxen/interdisziplinären Gemeinschaftspraxen
Du willst mehr? Das sind deine Möglichkeiten zur Weiterbildung
- störungsbildspezifische Fortbildungen und Qualifikationen
- Lehr- und Forschungslogopädie (Hochschulreife erforderlich)

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