Informationen und Tipps zur Ausbildung in der Pflege

Hier kannst du dir einen Überblick über die Einstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten im Pflegeberuf verschaffen. Wir haben für dich wichtige Informationen und Tipps zur Vorbereitung auf die Ausbildung zusammengefasst. Los geht’s. Qualifizierung zum Einstieg in das Berufsfeld Pflege

Tipp: Bevor du eine Qualifizierung oder Helferausbildung anfängst, solltest du dich gut informieren, ob du damit im gewünschten Feld arbeiten kannst und ob du damit berufliche Aufstiegschancen hast.

Pflegebasiskurs

  • Qualifizierung befähigt zu einer Hilfstätigkeit in der Pflege und zum Ausführen hauswirtschaftlicher und einfacher pflegerischer Aufgaben
  • Umfang der Kurse: ca. 200 Stunden Soziale Betreuung (nach § 87b SGB XI)
  • Qualifizierung befähigt zur sozialen Betreuung hilfsbedürftiger Menschen
  • Umfang der Kurse: ca. 160 Stunden

Wichtig: Da diese Qualifizierungen zu keinem Berufsabschluss führen, ist ein beruflicher Aufstieg nicht vorgesehen.

Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin/ Pflege bzw. zum staatlich geprüften Sozialassistenten/ Pflege

  • berufliche Orientierung für junge Menschen mit Berufsbildungsreife zweijährige Grundausbildung in der Pflege (in Berlin)
  • Möglichkeit, den mittleren Schulabschluss zu erwerben und im Anschluss auf Antrag eine verkürzte zweijährige
  • Fachkraftausbildung in der Pflege zu absolvieren
  • Infos bei der Berufsfachschule Paulo Freire: www.pflege-lernen.org

Ausbildung zur Pflegehelferin/zum Pflegehelfer mit landesrechtlicher Anerkennung

  • Die Ausbildung befähigt zur eigenständigen Erbringung von Grundpflege und Unterstützung bei der Behandlungspflege.
  • Zugangsvoraussetzung ist in der Regel die Berufsbildungsreife. Genauere Informationen zu den Zugangsbedingungen erteilt die zuständige Senatsverwaltung.
  • Dauer: mindestens 12 Monate

Wichtig: Ein Abschluss als Pflegehelferin oder Pflegehelfer mit landesrechtlicher Anerkennung ermöglicht den Einstieg in den Pflegebereich und eine darauf aufbauende berufliche Weiterentwicklung.

Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann (ab 2020)

Ein Abschluss als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann ist die sichere Grundlage für eine weitere berufliche Entwicklung in der Pflege. Zahlreiche Fort- und Weiterbildungen stehen zur Auswahl.

Das ist neu: Ab 2020 werden die Ausbildungsgänge Gesund- heits- und Krankenpflege, Altenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zur Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann zusammengefasst.

Die generalistische Pflegeausbildung ist die Grundlage für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit in allen Bereichen der Pflege – und für eine weitere berufliche Entwicklung. Der Berufsabschluss ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt.

  • Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung:
  • gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • mittlere Reife oder
  • Berufsbildungsreife (BBR oder eBBR) und zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • abgeschlossene landesrechtlich anerkannte Ausbildung in der Pflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
  • eine sonstige zehnjährige allgemeine Schulausbildung
  • Sprachkenntnisse der deutschen Sprache, Niveau B2 (bei im Ausland erworbenem Schulabschluss)

Dauer: 3 Jahre (in Teilzeit höchstens 5 Jahre)
Vergütung: Auszubildende erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Abschlussprüfung: staatliche Prüfung

Wichtig: Im dritten Ausbildungsjahr ist eine Schwerpunktsetzung in der Altenpflege oder in der Gesundheits- und Krankenpflege möglich. Mit diesen spezialisierten Abschlüssen ist die spätere berufliche Tätigkeit auf diese Gebiete der Pflege beschränkt. Auch eine europäische Anerkennung der Abschlüsse ist nicht gegeben.

Verkürzte Ausbildung zur Pflegefachkraft

Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung (z.B. einer landesrechtlich anerkannten Pflegehilfeausbildung) kann die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann auf Antrag bei der für die Pflegeberufe zuständigen Landesbehörde um bis zu ein Jahr verkürzt werden.

Auch bei erfolgreichem Abschluss einer anderen Ausbildung oder von Teilen einer Ausbildung ist eine Anrechnung von bis zu zwei Dritteln der Ausbildungsdauer möglich. Die Prüfung auf Anrechenbarkeit erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung.

Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in der Pflege & Anpassungsqualifizierung

Pflegekräfte mit ausländischem Berufsabschluss in der Pflege benötigen die staatliche Erlaubnis zum Führen der deutschen Berufsbezeichnung, um ihren Beruf in Deutschland ausüben zu können. In einem Anerkennungsverfahren wird die Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses und des entsprechenden deutschen Abschlusses geprüft (unabhängig vom Aufenthaltsstatus).

Eine Anpassungsmaßnahme (Eignungsprüfung bzw. Kenntnisprüfung) und Weiterbildung sind eventuell erforderlich, um Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf zu überbrücken.

Umschulung zur staatlich geprüften Pflegefachkraft

Lebenserfahrene Menschen, die Interesse am Pflegeberuf haben, können eine Umschulung der Pflegefachfrau/Pflegefachmann machen. Im Rahmen der Umschulung wird eine reguläre Pflegeausbildung durchlaufen.

Über die Bundesagentur für Arbeit ist eine Förderung der Umschulung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann möglich. Informationen gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern.

Pflegestudium

Über ein primärqualifizierendes Studium werden Studierende zur professionellen Pflege von Menschen aller Altersstufen befähigt und erhalten den Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit einem akademischen Grad.

Pflegefachpersonen mit akademischem Abschluss steht ein erweiterter Verantwortungsbereich in der Pflege offen. Ihre Aufgabe liegt z.B. im Transfer zwischen Pflegewissenschaft und Praxis oder in der Evaluation.

Zugangsvoraussetzungen für das Studium

  • allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung zur Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann und drei Jahre Berufserfahrung und
  • gesundheitliche Eignung

Dauer: 3 Jahre
Abschluss: Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit akademischem Grad

Berufseinstieg in die Pflege für geflüchtete Menschen

ARRIVO Unterstützung für junge geflüchtete Menschen durch Berufsorientierung, Ausbildungsvorbereitung und Sprachförderung. Vermittlung von Praktika und staatlich anerkannten Ausbildungen, auch im Pflegebereich und im Gesundheitssektor.

ARRIVO Soziales: Altenpflege und soziale Berufe www.gesbit.de/lebensbegleitendes-lernen/arrivo-soziales

ARRIVO Gesundheit: Gesundheits- und Krankenpflege und medizinische Berufe www.evangelisches-johannesstift.de/die-wille/projekte/arrivo

Weitere Informationen findest du hier:

Ausbildung in Sicht (AiS)
Qualifizierungsmaßnahmen für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche bis 27 Jahre, insbesondere mit Migrationshintergrund.

Unterstützung beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung.

FrauenTechnikZentrum Berlin e.V.
www.ftz-berlin.de/angebote/ausbildung-in-sicht

Kompetenzzentrum „Ausbildung in Sicht“ 
www.bbz-berlin.de

Veröffentlichung dieses Textes mit freundlicher Genehmigung der ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH. Der Text stammt aus dem Faltblatt Wegweiser Pflegeberufe, das im Rahmen des durch das Land Berlin geförderten Projekts Fachkräftesicherung in der Altenpflege (www.berliner-buendnis-pflege.de) erstellt wurde.